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3. Die Polizei

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Wie erreiche ich die Polizei?

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Wenn Sie von häuslicher Gewalt betroffen sind und sich akut in Not befinden, können sie mit einem Fax an die Notrufnummer 110 die Polizei um Hilfe rufen. Eine Fax- Vorlage mit Hinweisen ist zum Herunterladen auf der Homepage der Berliner Polizei der Berliner Polizei unter www.polizei.berlin.de/notfall eingestellt. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Hilferuf auch als SMS zu schreiben und an die Polizei über eine Sondernummer zu versenden. Genaue Hinweise für dieses Verfahren finden Sie auf der Homepage des Gehörlosenverbandes e. V. und Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen in Berlin e. V. Sie können auch rund um die Uhr direkt zu einem Polizeiabschnitt gehen oder bei der "Internetwache" eine schriftliche Anzeige erstatten. Die "Internetwache" eignet sich nicht für einen Notfall. Anzeigeerstattung ist auch längere Zeit nach der Tat möglich.

Was macht die Polizei?

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Die Polizei wird Sie aufsuchen und genau befragen, was vorgefallen ist. Machen Sie darauf aufmerksam, dass Sie eine Gebärdensprachdolmetscherin oder einen Gebärdendolmetscher benötigen. Die Polizei ist dazu verpflichtet, einen Dolmetscher zu bestellen, wenn eine Verständigung nicht möglich ist. Kosten entstehen für Sie nicht.

Zur Spurensicherung können von der Polizei Fotos gefertigt werden. Die Polizei prüft die Gefahrenlage und hat das Recht, den/die GewalttäterIn aus der Wohnung zu verweisen und ihm/ihr für maximal 14 Tage zu verbieten, die Wohnung wieder zu betreten. Diese Maßnahme dient zu Ihrem Schutz vor weiterer Gewalt und soll Ihnen helfen, in Ruhe zu überlegen, welche weiteren Schritte Sie unternehmen wollen. Die Polizei informiert Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und hilft Ihnen, Kontakt zu weiteren Beratungs- und Unterstützungsangeboten aufzunehmen. Auf Ihren Wunsch begleitet die Polizei Sie auch in ein Frauenhaus, wenn Sie sich dort am sichersten fühlen.

Die Polizei wird ein Strafermittlungsverfahren einleiten und fertigt eine Strafanzeige. Später werden Sie von der Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen, in der Sie nochmals ganz ausführlich zur Tat befragt werden. Für die Vernehmung wird von der Polizei eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdendolmetscher bestellt. Sie haben das Recht, sich von einer Vertrauensperson oder einem Rechtsanwalt begleiten zu lassen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich noch?

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Zu ihrem Schutz können Sie zum Familiengericht gehen und dort Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. Sie können beantragen, dass Sie für eine längere Zeit die gemeinsame Wohnung alleine nutzen dürfen. Der Täter/die Täterin darf nicht mehr in Ihre Nähe oder in die Nähe Ihre Wohnung kommen und keinen Kontakt z.B. per Fax oder SMS zu Ihnen aufnehmen. Wenn der Täter sich nicht daran hält, hilft Ihnen die Polizei und der Täter kann bestraft werden.

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